Seelsorgerliche Begleitung beim assistierten SuizidGrenzwert - Beihilfe zum selbstbestimmten Sterben
In der AltenPflegeHeimSeelsorge begegnen Seelsorger*innen in Gesprächen Sterbewünsche
Noch relative gesunde, aber hochaltrige Menschen fragen, „hat der Herrgott mich vergessen.“ Andere fürchten, dass eine diagnostizierte Demenz sie schleichend ihrer Persönlichkeit berauben wird. Andere blicken auf ihr Leben zurück und sind enttäuscht oder leiden darunter, dass es nie wieder so werden wir wie früher. Schwer kranke Menschen halten Schmerz, den zunehmenden Verlust der Kontrolle über ihre Körperfunktionen und Schwäche nicht mehr aus, empfinden ihre Situation als unwürdig.
Die AltenPflegeHeimSeelsorge nimmt die innere Not von Menschen sehr ernst, die um ihre Lebensqualität und ein menschenwürdiges Dasein in der Phase von schweren unheilbaren Krankheiten ringen. Die Seelsorge nimmt die Verzweiflung und den Sterbewunsch leidender Menschen sehr ernst. Seelsorgerliche Gespräche helfen zu klären, was hinter dem Sterbewunsch steckt und welche anderen Wege als ein Suizid noch beschritten werden können. Seelsorge ist im Kontakt, sie ist da und sie trägt mit, was für lebensmüde Menschen so hoffnungslos erscheint.
Sorge für die Begleitenden
Ein Suizid ist meistens eine einsame Entscheidung, auch wo sie im Gespräch mit eine*m Sterbehelfer*in oder Angehörigen getroffen wurde. Ein assistierter Suizid betrifft immer auch Angehörige, Zugehörige, alle Mitarbeitenden und andere Bewohnerinnen und Bewohner. „Haben wir etwas falsch gemacht?“ „Haben wir schlecht gepflegt?“ „Muss ich mir auch darüber Gedanken machen, mein Leben zu beenden?“ „Viele Fragen bleiben bei allen Beteiligten bestehen – auch nach einem vorgeblich freiwilligen Suizid.
Seelsorge bis ans Ende
AltenPflegeHeimSeelsorge wird immer wieder versuchen, alternative Wege zum Suizid zu zeigen und Leiden so weit als möglich mitzutragen. Menschen, die sich dennoch dafür entscheiden, aus dem Leben zu gehen, werden nicht verurteilt. Seelsorgende werden beim Vollzug des Suizids nicht behilflich sein. Seelsorgerliche Begleitung, der Empfang von Sakramenten, Segen oder Aussegnung jedoch sind einem Menschen, der durch Selbsttötung aus dem Leben scheidet, zu ermöglichen. Es bleibt immer die Gewissensentscheidung jedes/jeder Seelsorgenden wie weit seine/ihre Begleitung geht.
Die Seelsorge endet nicht mit dem assistierten Suizid. An- und Zugehörige und Mitarbeitende benötigen im Nachgang weitere begleitende und unterstützende Angebot.
weiterlesen: Kollegiale Orientierungshilfe zum assistierten Suizid von der APHS in der EKD
Diakonisches Werk WürttembergOrientierungshilfe zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung - assistierter Suizid
Sterbehilfe heißt einen schwerkranken und sterbenden Menschen auf seinem Weg zum Tod zu unterstützen
Sterbenlassen: Man kann medizinische Behandlungen begrenzen oder abbrechen, wenn es der Betroffene so will. Wenn jemand sterben wird, ist es manchmal besser, das Leben nicht mehr durch weitere medizinische Behandlungen zu verlängern. Man kann in Patientenverfügungen festlegen, wie man am Lebensende behandelt werden möchte.
Palliative Sedierung: Die Medizin, die einem sterbenden Menschen nicht mehr heilen, sondern das Leben in der letzten Lebensphase verbessern will, heißt Palliativmedizin. Ganz wichtig ist dabei die Linderung der Schmerzen. Manchmal kann man Schmerzen nur noch lindern, wenn man das Bewusstsein eines Menschen dämpft. Das meint palliative Sedierung. Eine dauerhafte tiefe Sedierung kann unbeabsichtigt auch zu einem vorzeitigen Tod führen. Auch das ist erlaubt.
Erlaubte Sterbehilfe: Manche Formen der Sterbehilfe sind zwar erlaubt, aber es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob es gut ist, sie zulassen.
Sterbefasten: Man kann freiwillig auf Nahrung und Flüssigkeit verzichten. Wenn ein Mensch frei entscheidet, Essen und Trinken einzustellen, kann er damit den eigenen Tod herbeiführen.
Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid): Suizid ist ein anderes Wort für Selbsttötung. Ein Mensch nimmt sich selbst das Leben, weil er nicht mehr leben möchte. Wenn ihm dabei eine anderer Mensch hilft, heißt das Beihilfe zur Selbsttötung oder assistierter Suizid. Meistens meint Helfen hier, ein tödliches Medikament beschaffen und bereitstellen.
Verboten ist die Tötung auf Verlangen
Jemanden töten, weil er das will, heißt in den Gesetzen Tötung auf Verlangen. Das ist in Deutschland strafbar. Man darf also zum Beispiel niemanden eine Todespritze geben oder ein tödliches Medikament einflößen.
weiterlesen: Orientierungshilfe zur "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"