Wohnen im QuartierAltersheim
Jedem Bewohner steht heute in den meisten Fällen ein Einzelzimmer mit Sanitärraum zur Verfügung. Die persönliche Versorgung geschieht dort. Die Mahlzeiten werden nach Möglichkeit und Wunsch gemeinsam mit anderen Mitbewohnern in einem Ess-Aufenthaltsraum eingenommen. Daneben gibt es meist noch Räumlichkeiten für Therapie- und Gruppenmaßnahmen, Fernsehraum u.ä. Oft ist auch ein Garten im Freien angeschlossen.
Kulturelle und jahreszeitliche Veranstaltungen sind in unterschiedlichem Ausmaß üblich. Immer mehr Heime praktizieren eine offene Einrichtung, wo Besuche und Kontakte zu Menschen und Gruppen von außerhalb jederzeit möglich sind. Demenzkranke Menschen sind nochmals auf ganz eigene Weise bedürftig, so dass in vielen Heimen spezielle Betreuungsformen und Gruppen für sie eingerichtet wurden. Auch für andere Menschen mit einem spezifischen Pflegebedarf, wie z.B. Wachkoma-Patienten oder MS-Kranke, gibt es in manchen Einrichtungen spezielle Angebote. Eine palliativ-hospizliche, auf die Linderung von Symptomen wie z.B. Schmerzen ausgerichtete Pflege richtet sich insbesondere an Bewohner mit schweren Erkrankungen und an Bewohner in der letzten Lebensphase.
Stationäre Hausgemeinschaften (12-15 Zimmer) gestalten idealerweise das Zusammenleben und den Alltag weitgehend autonom von zentral erbrachten Dienstleistungen. In einer zentral gelegenen Wohnküche und Aufenthaltsräumen wird ein normaler Alltag mit kochen, backen, essen und verschiedenen Beschäftigungen gestaltet. Zur Führung des ‚Haushalts‘ und als erste Ansprechperson für Fragen des Alltags und der Betreuung steht eine sogenannte Alltagsbegleiterin ständig zur Verfügung. Die Bewohnerinnen können sich in der Küche und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligen oder einfach dabei sein. Manche, oft längst verloren geglaubte Fähigkeiten und Interessen werden dabei wieder geweckt.
Wohnstift
Auch bei diesem Wohnkonzept geht es um die Kopplung von Wohn- und Betreuungsangeboten. Die Bewohner haben auch hier eine eigene abgeschlossene Wohnung in einer Wohnanlage. Im Unterschied zum Betreuten Wohnen sind die Bewohner jedoch verpflichtet, nicht nur Betreuungsleistungen, sondern weitere Dienstleistungen, z. B. die Versorgung mit Mahlzeiten oder Reinigung der Wohnung, abzunehmen. Die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Betreuung und Pflege sind so geregelt wie einem Alten- und Pflegeheim und unterliegen dem Heimgesetz. Es wird jedoch eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, u.a. auch im kulturellen Bereich, angeboten. Insgesamt ist dies ein Alterswohnsitz für gehobene Ansprüche.
Wohnformen im Alter - Wohnstift
Leben in Wohnstiften - Die Zeit
Kosten vollstationäre Pflege
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich zusammen aus:
- den Kosten für die Pflegeleistungen
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- den Kosten für die Ausbildung der Auszubildenden
- den Investitionskosten
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegebedingter Aufwand | 1.457,12 € | 1.867,18 € | 2.359,38 € | 2.872,26 € | 3.102,23 € |
Ausbildungsumlage | 34,37 € | 34,37 € | 34,37 € | 34,37 € | 34,37 € |
Unterkunft | 469,38 € | 469,38 € | 469,38 € | 469,38 € | 469,38 € |
Verpflegung | 376,60 € | 376,60 € | 376,60 € | 376,60 € | 376,60 € |
Investiver Anteil | 393,94 € | 393,94 € | 393,94 € | 393,94 € | 393,94 € |
Summe | 2.732,41 € | 3.143,47 € | 3.636,67 € | 4.150,55 € | 4.381,52 € |
Erstattung Leistungsbetrag Pflegekasse | -125,00 € | -770,00 € | -1.262,00 € | -1.775,00 € | -2.005,00 € |
Verbleibende Kosten für Bewohner | 2.606,41 € | 2.371,47 € | 2.371,67 € | 2.371,55 € | 2.371,52 € |
Bei vollstationärer Pflege: Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil in Höhe von derzeit 1.186,08 € pro Monat, bzw. 38,99 € pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche Eigenanteil nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für 30,42 Tage abweichen.
Für den Pflegegrad 1 ist gesetzlich kein EEE vorgesehen. Hier setzt sich der Eigenanteil wie folgt zusammen: (P+U+V+IK+A) x 30,42 abzgl. Kassenanteil. Die gesetzliche Ausbildungsumlage wird in voller Höhe an den Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg abgeführt. Mit der Ausbildungsumlage werden die Altenhilfeeinrichtungen gefördert, welche Auszubildende der Pflegeberufe beschäftigen.
Hinweis: Diese Kostenaufstellung ist ein exemplarisches Beispiel für eine Kostenberechnung in einer Altenpflegeheimeinrichtung bei vollstationärer Unterbringung .
Text:
Manfred Schall , Referent Altenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg