Wohnen im QuartierBetreutes Wohnen

Der ältere Mensch kann auch weiterhin in seiner bisherigen Wohnung leben. Wesentlicher Baustein des betreuten Wohnens ist aber ein Betreuungsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst, beispielsweise der Diakonie-Sozialstation.

Der Betreuungsvertrag umfasst neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen vor allem regelmäßige Hausbesuche, um weitere Hilfebedarfe besser einschätzen und rechtzeitig entsprechende Hilfemaßnahmen einleiten zu können.

Häufig sind neben der Einrichtung eines Notrufs verschiedene Alltagshilfen (Einkäufe, Schnee schippen, Wohnung säubern, Garten u.ä.) zu organisieren. ‚Betreutes Wohnen‘ ist ein Sammelbegriff, der eine ganze Bandbreite altersgerechter Wohnangebote und Betreuungsleistungen in unterschiedlicher Form miteinander koppelt. In den meisten Fällen mietet oder kauft der Betroffene eine zentral gelegene barrierefreie und altengerechte Wohnung.

Sie befindet sich in den meisten Fällen in einer speziellen Wohnanlage. Ergänzt wird das Wohnen mit einem Paket von Betreuungs- und Grundleistungen, für das monatlich eine Betreuungspauschale zu entrichten ist. Diese Grundbetreuung umfasst in der Regel Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Zusätzlich werden Wahlleistungen – wie Mahlzeiten, Reinigung und Pflege – angeboten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und zusätzlich bezahlt werden müssen. Die Bewohner schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag. Diese Wohnform unterliegt normalerweise nicht den heimrechtlichen Bestimmungen.

Mögliche Wohnformen innerhalb des Betreuten Wohnens

Barrierefreies Wohnen

Die Empfehlungen des barrierefreien Bauens sind in der DIN-Norm 18040 festgeschrieben und umfassen im wesentlichen Standards zu den notwendigen Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen. Bestehende Wohnungen oder geplante Neubauten werden immer häufiger so gestaltet, dass ältere oder behinderte Menschen darin leben können, ohne sich einschränken zu müssen. Barrierefrei waren und sind auch die speziell für ältere Menschen gestalteten „Altenwohnungen“. Heute wird dafür der Begriff „altersgerechtes Wohnen“ verwendet, da sich die Wohnungstypen- und Wohnanlagen nochmals deutlich differenziert haben.

Angepasste Wohnung

Betreutes Wohnen zu Hause

Der ältere Mensch kann auch weiterhin in seiner bisherigen Wohnung leben. Wesentlicher Baustein des betreuten Wohnens ist aber ein Betreuungsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst, beispielsweise der Diakonie Sozialstation.

Wohnen mit Service

Bei Wohnen mit Service handelt es sich um eine Abwandlung des Betreuten Wohnens. Der ältere Mensch wohnt dabei in seiner gewohnten Umgebung. Ihm stehen aber regelmäßige Serviceleistungen zu, die entweder durch Personal vor Ort oder durch externe Pflege- oder Sozialdienste übernommen werden. Bewohner schließen hierfür einen ergänzenden Betreuungs- bzw. Servicevertrag ab, der dem Bewohner weitestgehende Selbstständigkeit je nach Pflegestufe ermöglicht. 

Diese Wohnkonzeption hat das Ziel, den subjektiven Einstellungen der jungen (Ältere zwischen 60 und 70 Jahren) und zukünftigen Senioren zu entsprechen. Grundgedanke ist, dass jeder in seinen „eigenen vier Wänden“ lebt, -unabhängig davon, ob als Wohneigentümer oder Mieter- und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- oder Nachbarschaftsverbund organisiert. Durch eine Gestaltung und Ausstattung der Wohnung, die den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung trägt, wird das eigenständige Wohnen gefördert. Angeboten werden als Ergänzung Serviceleistungen bis hin zur Pflege, die man bei Bedarf abrufen kann und auch nur bei Inanspruchnahme bezahlen muss. D.h. eine unnötige Rundumversorgung wird vermieden.

Ambulant Betreute Wohngemeinschaft

Eine kleine Gruppe pflege- und hilfebedürftiger älterer Menschen leben in einer großen Wohnung oder seltener in einem ganzen Haus zusammen. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer mit einem eigenen Wohn-/Schlafbereich. Das Alltagsleben findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen und einer dazugehörigen Küche statt. Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt, das die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens je nach Bedarf unterstützt oder übernimmt.

Weitere individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Diese wohngruppenorientierte Betreuungsform wird im Rahmen der ambulanten Versorgung praktiziert und unterliegt nicht dem Heimrecht, sofern ein Wahlrecht der Bewohner bei den Pflege-Dienstleistern gewahrt bleibt.

Text:
Manfred Schall , Referent für Altenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg

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