Krisen im AlterSeelsorge in Zeiten der Pandemie im Altenpflegeheim

Handreichung für die Seelsorge in Altenpflegeheimen

In den stationären Pflegeinrichtungen findet die Seelsorge unter Beachtung der Schutzmaßnahmen statt. Die Handreichung und die Hygieneanforderungen für die Seelsorgenden geben konkrete Empfehlungen für die seelsorgerliche Arbeit in Zeiten von SARS-COVID 19

In den Altenpflegeheimen besteht ein hoher Bedarf an Seelsorge. Für die hauptamtlichen Seelsorgenden in der Altenpflegeheimseelsorge ist es grundlegend, in gutem Kontakt mit den Heimleitungen zu stehen. Außerdem braucht es eine größtmöglichste Sicherheit im Umgang mit den notwendigen Hygienemaßnahmen. Unter diesen Voraussetzungen können Seelsorgende ihre Mitarbeit an Konzepten für den Umgang mit neuen Infektionsgeschehen anbieten und auch darauf hinwirken, dass bei Qurantänemaßnahmen bei infizierten Bewohner:innen die Begleitung Sterbender gewährleistet bleibt. Es wird empfohlen, Seelsorge-Besuche in Quarantäne- und Covid-Bereichen zeitlich zu trennen von Besuchen in anderen Bereichen. Die Seelsorge in Quarantäne- und Covid-Bereichen ist nur möglich in vollständiger Schutzkleidung (Schutzkittel; FFP 2-Maske, Handschuhe; Schutzbrille und Kopfschutz) und nach erfolgter hygienischer Einweisung. Die Handreichung Altenpflegeheimseelsorge und die Hygieneanforderung für Seelsorgende vermitteln Empfehlungen, damit die Seelsorge unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen erfolgen kann.


Es gelten daher folgende Regeln für die Besuche im Altenheim. Besucher und Besucherinnen müssen sich bein Eintritt in die Einrichtung anmelden. Es gilt die 3G-Regel.

Besuche im Altenpflegeheim mit Registrierung und Testplicht verbundenBesuchsregelungen in Altenpflegeheimen

Die Erfahrung mit den Schließung von Altenpflegeheimen hat gezeigt, dass es nicht zu längerer Isolation und Einsamkeit unter den Bewohner:innen kommen darf. Besuchsverbote und Ausgangssperren sind nur gerechtfertigt, wenn sie verhältnismäßig sind, d.h. ein wichtiges Gemeinwohlziel verfolgen und zu dessen Erreichung geeignet, erforderlich und angemessen bzw. zumutbar sind. Mit der Corona-Verordnung-BW vom 16. September 2021 mit einer Aktualisierung vom 15. Oktober 2021 tritt ein neuer Dreistufen-Plan in Kraft. Anhand der Hospitalisierungsinzidenz werden die Schutzmaßnahmen neugeregelt.
Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 8,0
Warnstufe: Hospitalisierungsinzidenz 8,0-12,0
Alarmstufe: Hospitalisierungsinzidenz über 12
Besuchsregelungen unter dem Dreistufen-Plan ab 15.Oktober:  Besucher:innen werden registriert auch unter Benutzung einer Regristrierungsapp. Innerhalb der Warnstufe gilt für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens die 2G-Regel.

Die aktuelle Verordnung "Dreistufiges Warnsystem ab 15. Oktober 2021" auf einen Blick
 

Handreichung zur Arbeit mit Älteren unter Coronabedingungen - Alarmstufe

Die Landesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Senioren und Seniorinnen empfiehlt bei Begegnungen in der Arbeit mit Älteren die 2G Regelung zwingend einzuhalten. Es gilt die Abstands- mit Maskenpflicht. Auf Essen und Trinken sollte verzichtet werden.

Handreichung für die Arbeit mit Älteren - Alarmstufe

Seelsorge bei Corona-Infizierten

Der Besuch von Bewohner:innen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen ein begründeter Infektionsverdacht besteht, ist nur in Ausnahmefällen durchführbar. Eine Sterbebegleitung ist mit Zustimmung der nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörde und unter Einhaltung weiterer gebotener Schutzmaßnahmen wie beispielsweise dem Tragen von Schutzkitteln möglich.
Bei der Sterbebegleitung kann die Maskenpflicht und die 1,5m Abstandsregel in Absprache mit der Hausleitung ausgesetzt werden (§3 (4/5)).

Mehr Informationen sind in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu finden